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Das sollten Sie wissen!

Tatsächlich aber fallen in allen Unternehmen Akten an, die auch nach dem unternehmensverursachten Gebrauch weiterhin auf Grund von Aufbewahrungspflichten vorgehalten werden müssen. Je nach Branche können dass umfangreiche Bestände an Aktenmaterial sein.
Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Im Bereich des Steuerrechts werden die Aufbewahrungspflichten in der Abgabenordnung (AO) geregelt, im Bereich des Handelsrechts enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechende Vorschriften. Darüber hinaus gibt es auch Aufbewahrungsfristen aus anderen Rechtsgebieten, so insbesondere zum Beispiel aus dem Versicherungsrecht (Produkthaftpflicht) und bei technischen Dokumentationspflichten, auf die im Folgenden nicht eingegangen werden kann. Eine nach Handels- und Steuerrecht zu den wichtigsten aufbewahrungspflichtigen Unterlagen ist der noch folgenden Tabelle zu entnehmen.

1) Wer muss Aufbewahrungsfristen beachten?
Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, auch verpflichtet, diese aufzubewahren. Handelsrechtlich verpflichtet § 257 HGB zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.


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