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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Aktenhaus Schwerin
Stand: 01.03.2008

I. Allgemein
  1. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen uns als Lagerhalter und dem Einlagerer, auch Kunde genannt, rechtsverbindlich. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Einlagerers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung vorher zugestimmt. Gegenteiligen Erklärungen des Einlagerers bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Einlagerers die vereinbarte Leistung vorbehaltlos ausführen.
  2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Der Lagerhalter führt unter Wahrung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen mit der branchenüblichen Sorgfalt aus.
II. Angebot
  1. Unsere Angebote sind lediglich unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, einen Antrag auf Einlagerung und/oder Transport und/oder Auslagerung und/oder Digitalisierung und/oder Vernichtung von Lagergut abzugeben.
  2. Angaben des Kunden wie z.B. Maße, Gewicht, Qualität, Farbangaben, Gütezusicherung, Beschriftungen in Angeboten aller Art sind grundsätzlich für uns verbindlich.